15. April 2026

Ein Gewürzetikett lesen: IGP, PDO und die Bluffs dazwischen

Ein Etikett ist keine Garantie. Es ist eine Behauptung. Der Unterschied ist bedeutsam.

Die EU betreibt ein gestuftes System geographischer Bezeichnungen. Drei sind im Gewürzbereich relevant.

IGU (g.g.A. — geschützte geographische Angabe) bindet ein Produkt an ein bestimmtes Gebiet und verlangt, dass mindestens eine Produktionsstufe — Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung — dort stattfindet. Kampot-Pfeffer, Piment d'Espelette, Grenobler Walnüsse: alle g.g.A.

AOP (g.U. — geschützte Ursprungsbezeichnung) ist strenger: Jede Produktionsstufe muss im definierten Gebiet erfolgen. Kein Gewürz hat bislang g.U.-Status erhalten, obwohl mehrere Anträge gestellt wurden.

Slow Food Presidi operieren außerhalb des EU-Rahmens. Ein Presidio ist kein Rechtstitel — aber oft ein Zeichen für ein granulareres Produktionsengagement als das regulatorische Minimum.

Drei Fallen

Erste Falle: Herkunft mit Zertifizierung verwechseln. „Produkt aus Kambodscha" sagt nichts über Sorte oder Verfahren. Zweite Falle: Privatmarkennamen, die offiziell klingen — „Grand Cru", „Prestige Reserve" — haben keinen Regelungsinhalt. Dritte Falle: falsch zugeschriebene g.g.A. Ein Produkt „hergestellt mit Kampot-Pfeffer" ist nicht dasselbe wie „Kampot-Pfeffer g.g.A."

Der verlässlichste Indikator neben der Zertifizierung ist ein benannter Erzeuger und eine rückverfolgbare Losnummer. Wenn ein Etikett alles verrät außer wer und wann — verbirgt es etwas.