Zwei Abkürzungen drängen sich auf europäischen Etiketten: g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) und g.g.A. (geschützte geografische Angabe). Sie sind nicht austauschbar.
g.U. ist das strengere Siegel. Jede Stufe — Anbau, Verarbeitung, Verpackung — muss in der benannten Region erfolgen. Penja-Pfeffer aus Kamerun ist g.U.: Reben, Trocknung, selbst die Endsortierung passieren auf der Vulkanebene. Kozani-Safran trägt g.U. aus demselben Grund.
g.g.A. verlangt nur, dass eine Stufe der Produktion in der definierten Zone stattfindet. Kampot-Pfeffer ist g.g.A. (2010), das heißt Anbau und Trocknung müssen in den Provinzen Kampot und Kep erfolgen, die weitere Verarbeitung kann anderswo stattfinden.
Beide Siegel werden durch EU-Verordnung 1151/2012 geregelt und verlangen ein Lastenheft, jährliche Audits und eine zuständige Behörde. Wer eines der Siegel ohne Registrierung beansprucht, begeht nach EU-Recht eine Straftat.
Was beide Siegel nicht garantieren: Bio-Anbau, faire Löhne oder absolute Geschmacksqualität. Sie garantieren geografische Wahrheit und Prozesskonformität.